Rechtsprechung
LG Traunstein, 29.07.2011 - 1 O 3768/10 |
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 29.07.2011 - 1 O 3768/10
- OLG München, 21.04.2015 - 25 U 3877/11
Wird zitiert von ...
- OLG München, 21.04.2015 - 25 U 3877/11
Verwirkung des Widerrufsrechts im Policenmodell
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 29.07.2011 - Az. 1 O 3768/10 - wird zurückgewiesen.Unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Traunstein vom 29.07.2011, Az.: 1 O 3768/10, wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 9.587,50 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2010 zu bezahlen.
Unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Traunstein vom 29.07.2011, Az.: 1 O 3768/10, wird die Beklagte verurteilt, dem Kläger die außergerichtlich angefallenen Rechtsanwaltsgebühren für den Widerspruch gem. §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV in Höhe von 1.122,65 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.11.2010 zu bezahlen.
Die Beklagte wird weiter unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Traunstein vom 29.07.2011, Az.: 1 O 3768/10, verurteilt, dem Kläger die außergerichtlich angefallenen Rechtsanwaltsgebühren für den Widerruf gem. §§ 13.14 RVG Nr. 2300 VV in Höhe von 751, 84 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.11.2010 zu bezahlen.